ganz allgemein eine frage,kann man gegen eine abgelehnte bewerbung einspruch/klage per anwalt einlegen?
erfolgsaussichten??
danke schon mal
Bewerbung abgelehnt
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Bewerbung abgelehnthallo,
ganz allgemein eine frage,kann man gegen eine abgelehnte bewerbung einspruch/klage per anwalt einlegen? erfolgsaussichten?? danke schon mal
Klagen kann man gegen fast alles!
Aber was bringt´s. a) Kosten und Ausgang sind ungewiss, und b) WENN man obsiegen sollte und der Beklagte nicht in Berufung geht, hat man für die Zukunft immer ein dickes Kreuz auf der Akte. Wenn man sich nicht die Mühe machen möchte die Gründe für die Ablehnung zu hinterfragen um diese dann zu ändern, sollte man einfach mal sein "Pech" akzeptieren arme Sau Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder!
Jeder dumme Junge kann einen Käfer zertreten. Aber alle Professoren der Welt können keinen herstellen. Arthur Schopenhauer
Aua. Das tut ja schon weh. Schau mal unter Konkurrentenklage nach. Über Erfolgsaussichten kann man nichts sagen. Das kommt auf den Einzelfall an. Da gibt es ganz aktuelle Sachen ganz peinlicher Art. Dann kommt es auch zu so was: Aufhebung der Ernennung eines Gerichtspräsidenten Die Sache mit dem dicken Kreuz auf der Akte ist Unfug. Man wird sich hüten, so was zu tun. Da gibt es andere Dinge, die zu Kreuzen führen aber Klagen gegen den Dienstherrn führen in der Regel bestimmt nicht dazu.
naja,des mit der krähe hombre,is schwachsinn,weil ich schon ein verfahren gewonnen hab,wollte eben nur wissen,ob man gegen eine ablehnung überhaupt klagen kann und ob es erfahrungswerte gibt
und ob ich kreuze auf der akte hab oder nicht,ist mir bei dem verein eigentlich mittlerweile relativ.........
Klagen kann man, bringen tut es 0%.
Es obliegt derweil IMMER der jeweiligen Institiution ob man eingestellt wird oder nicht! Anders verhält es sich wenn ein Grund genannt wird, der nicht der Wahrheit entspricht bzw. widerlegt werden kann. Z.B. die Polizei sagt, Ihr Bein ist kaputt. Du gehst zum Amtsarzt und dieser bestätigt, dass das Bein 100% gesund ist und alles schick. Damit kann man in Einspruch gehen, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Absage!! Ansonsten, wenn keine solche Gründe genannt werden, bzw. die Institution besagt dass welche besser sind oder keine charakterliche Eignung besteht dann muss man sagen: Pech gehabt! mfg willy
annex - gegen eine Bewerbungsablehnung vorzugehen macht eigentlich - wenn überhaupt - nur für einen Schwerbehinderten Sinn, FALLS der Ausschreiber des Postens nicht EXPLIZIT dargelegt hat, warum er den Schwerbehinderten nicht nimmt. Da kann nicht einfach gesagt werden "tut mir leid - passt nicht", sondern genauestens geschildert, warum der Bewerber die Arbeit angeblich nicht machen können wird.
Alles andere - da wird der zukünftige Arbeitgeber IMMER (Schein)Begründungen finden, denen sich ein Richter nicht verschließen kann, weil sich der zukünftige Arbeitgeber halt Leute nach seinem Geschmack einstellen darf. Wenn irgend etwas nicht passt, kann er immer noch damit kommen, dass irgendwas nicht in sein Bewerberprofil passt. Das ist enorm schwierig. Würde ich nur machen, wenn ich wirklich nachweisen könnte, das jemand völlig Unqualifiziertes vorgezogen wurde und ich die 150%-ige Besetzungslösung für den Job gewesen wäre. Aber selbst dann sind die Chancen eher gering.
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