Folgendes Problem stellt sich: als Beamtenanwärter im gehobenen Polizeidienst in Bayern ( fast 5 Jahre) soll aufgrund sehr mäßiger Beureteilungen der Leistung die Übernahme in den Beamtenstatus nicht gewährt werden.
1. Kann dagegen Widerspruch eingelegt werden?
2. Hat der aufschiebende Wirkung für eine mögliche Entlassung?
3. Welche beruflichen Möglichkeiten ergeben sich als Verwaltungswirt ?
4. Müssen die Kosten der Ausbildung erstattet werden?
5. Gibt es die Möglichkeit, vor der Ausstellung das Bundesland zu wechseln?
6. Wie wird die Zeit von Pensions- in Rentenansprüche umgewandelt?
7. Besteht im Falle von Arbeitslosigkeit Anspruch auf Unterstützug durch die Arge?
Falls Sie eine ähnlilche Erfahrung gemacht haben oder Rat wissen, bin ich für einen Austausch dankbar.

