Hi Leutchens,
ich hab mal eine Frage vielleicht könnt ihr mir ja dabei helfen.
Wo ist eindeutig und zweifelsfrei geregelt, ab wann ich die Bearbeitung eines Sammelverfahrens ablehnen muss / kann, wenn ich in einem dieser Verfahren selbst zum Teil Geschädigter bin.
Bisher lese ich hierzu im Internet nur Allgemein-Bla-Bla das man sowohl in die eine als auch andere Richtung auslegen kann.
Für Eure Hilfe bin ich Euch vorab sehr dankbar.
Volker[/b]

