Guten Tag zusammen, ich habe auch eine Frage zum Wohnsitz im Nichteuropäischen Ausland. Ich bin seit diesem Monat aufgrund Gesundheit im vorzeitigen Ruhestand und lt. Amtsarzt gibt er die Empfehlung nach Ablauf 2 Jahre zu einer erneuten Untersuchung betreff Dienstfähigkeit. 2 Mitglieder haben geschrieben das man den Wohnsitz ins nichteuropäische Ausland verlegen kann. Muss ich dann zwingend eine Zweitadresse hier in Deutschland haben und vor allem würde mich die gesetzliche Grundlage interessieren. Einen Antrag auf Verlegung des Wohnsitzes habe ich schon gestellt, möchte nur für den Fall das mir das abgelehnt wird, mit gesetzl. Grundlagen zwecks Beschwerde aufwarten können. Und dann noch eine weitere Frage bezügl. der Beihilfe, zahlt diese in diesem Fall auch für ärztl. Leistungen im Ausland? Das ich eine Krankenversicherung fürs Ausland benötige weiß ich, aber ob die dann auch nur die 30% zahlt oder voll weiß ich nicht.
Für eure reichhaltigen Antworten danke ich euch.

