Gruss an die Damen und Herren Zollbeamte
mal eine (Klein-)bürgerliche Frage:
Wenn jemand mit, sagen wir über 10000 E von der Schweiz nach Germanien fährt und diesen Betrag nicht deklariert und erwischt wird, dann wird zu Recht der Tatbestand festgehalten und wohl auch dem heimischen FA des Betreffenden durch eine Kontrollmitteilung überstellt.
Wird eine solche Meldung auch dann erstattet, wenn der Passant diesen Betrag von sich aus ehrlich angibt oder dient diese Angabe dann lediglich für die Bundesbank zur Einbeziehung in die Kapitalverkehrsbilanz.
danke für einen zutreffernden Hinweis
K.

