Hallo liebe Mitleser,
noch eine kurze Frage meinerseits zum Beihilfeantrag.
Genügt es, wenn ich den Beihilfeantrag samt der Nachweise per Fax schicke?
oder muss der Beihilfestelle das Original vorliegen.
Genügt Beihilfeantrag per Fax oder muss das Original vorl.??
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Genügt Beihilfeantrag per Fax oder muss das Original vorl.??Hallo liebe Mitleser,
noch eine kurze Frage meinerseits zum Beihilfeantrag. Genügt es, wenn ich den Beihilfeantrag samt der Nachweise per Fax schicke? oder muss der Beihilfestelle das Original vorliegen.
Re: Genügt Beihilfeantrag per Fax oder muss das Original vorAlso für NRW gilt: Antragstellung per Fax, auch zur Fristwahrung, ist unzulässig.
Mittelspurschleicher: Geht gar nicht! http://www.youtube.com/watch?v=w53AaQRn1kE&feature=related
Lahme Enten: Dann besser mit Bus und Bahn http://www.youtube.com/watch?v=7rpDyJ9qS4E&feature=fvwrel
Re: Genügt Beihilfeantrag per Fax oder muss das Original vorHallo canettini,
soweit ich mich erinnere ist für dich der Freistaat Bayern relevant, oder? § 48 Abs. 1 Satz 1 BayBhV: "Beihilfen müssen vom Beihilfeberechtigen schriftlich beantragt werden." --> d.h. mit Unterschrift und nicht in elektronischer Form Viele Grüße sean
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