sweety1279 hat geschrieben:… Wenn wir nun ein zweites Kind bekommen und ich Elterngeld beziehe, wer bekommt dann den Familienzuschlag Stufe 2? Fällt der einfach weg bis ich wieder arbeiten gehe oder bekommt den dann mein Lebensgefährte während ich Elterngeld erhalte obwohl er nicht das Kindergeld beantragt hat? …
Der Anspruch auf den Kinderanteil im Familienzuschlag ist nicht zwingend an den Bezug von Kindergeld gekoppelt. Im Allgemeinen besteht der Anspruch (auf den Familienzuschlag) schon dann, wenn Kindergeld gezahlt werden könnte. Nur dann, wenn mehrere Berechtigte (also hauptsächlich beide Elternteile) einen Familienzuschlag bekommen können (weil sie in einem Beamten-, Soldaten- oder Richterverhältnis stehen) kommt es darauf an, wer von ihnen tatsächlich das Kindergeld bezieht.
Wenn sweety Elterngeld bezieht, hat sie keinen Anspruch mehr auf Bezüge, kann also keinen Familienzuschlag mehr erhalten, und damit fällt auch die „Zahlungssperre“ beim Lebensgefährten/Vater des Kindes weg.
sweety1279 hat geschrieben: … Wird der Familiezuschlag Stufe 1 dann meinem Lebengefährten in voller Höhe gezahlt? …
Ab dem Zeitpunkt der Zahlung des Elterngeldes beansprucht sweety den Familienzuschlag der Stufe 1 nicht mehr. Auch dieser Bezügebestandteil steht dem Lebensgefährten dann in voller Höhe zu.
Beide Änderungen wirken dann ab dem Ersten des Monats, für den der Bezug von Elterngeld beginnt.
sweety1279 hat geschrieben:Und als letzte Frage: Spricht etwas dagegen, wenn mein Lebensgefährte für das 2. Kind das Kindergeld beantragt und somit für dieses dann die Zuschläge bezieht oder kann nur einer den Zuschlag Stufe 2 für beide Kinder bekommen? Wir bekommen beide Vorteile von unserem Dienstherren, wenn wir jeweils für ein Kind Kindergeld erhalten, somit wäre es von uns so gewollt, dass wir beide für ein Kind Kindergeld bekommen. …
Da ich nicht weiß, um welches Land es sich handelt, kann ich nicht sagen, ob nach meiner Ansicht etwas dagegen spricht. Als Vorteil beim Bund kann man die Reduzierung des Regelarbeitszeit von 41 auf 40 Stunden ansehen (muss man aber nicht).
Man kann natürlich auch auf die Höhe des Familienzuschlags abstellen. Für das erste oder zweite Kind zahlt der Bund derzeit monatlich 99,89 €, das Land Baden-Württemberg (z. B.) 107,95 €.
Als viel wichtiger sehe ich das Beihilferecht an. Die Beihilfeberücksichtigung für Kinder ist – jedenfalls so lange beide Elternteile Bezügeanspruch haben – an den Kindergeldbezug gekoppelt. (Wie das während der Elternzeit ist weiß ich nicht auswendig.) Die Höhe der Krankenverssicherungsbeiträge für die Kinder kann übrigens auch davon abhängen, welches Beihilferecht „ergänzt“ werden muss.
Bundesbeamte, die für mindestens zwei Kinder das Kindergeld beziehen, haben übrigens für sich selbst einen Beihilfebemessungssatz von 70 %. (Das gilt in den meisten Bundesländern auch, wenn ich mich richtig erinnere aber nicht überall) Die Aufwendungen für die private Krankenversicherung lassen sich also durch die richtige Kindergeldberechtigtenbestimmung ziemlich senken, das könnte also dagegen sprechen, dass beide Elternteile für jeweils ein Kind Kindergeld beziehen. Und falls sweetys Besoldungsgruppe nicht höher ist als A 8 könnte man in die ganzen Überlegungen auch noch einfließen lassen, dass ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge während der Elternzeit vom Dienstherrn in vollem Umfang erstattet werden.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Ich habe viele hausinterne Kurzbezeichnungen. Einmal "Frau Schwäbel" und "Gerda" und manchmal weiß ich es selbst nicht und streiche auf den Umlaufmappen jemand anderen aus.