Hallo,
nach wiederholter und lang andauernder Krankheit droht mir (41 Jahre)in Kürze die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand wegen andauernder Dienstunfähigkeit, die durch eine amtsärztliche Untersuchung bereits bestätigt wurde.
Während der derzeitigen Krankheit habe ich beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Das Ergebnis war ein GDB von 30.
Frage: Ist es überhaupt noch notwendig meiner Personalstelle die festgestellte Schwerbehinderung mit GDB 30 mitzuteilen? Macht das für mich noch einen Unterschied?
Würde mich über die ein oder andere Antwort sehr freuen.

