Klaus hat geschrieben:Dazu sollte man aber vielleicht auch schreiben, dass es nach zwei Jahren überhaupt noch keinen Pensionsanspruch gibt, sondern erst ab fünf Jahren.
Natürlich kann man auch als Büromensch (homo buerocraticus) schwer erkranken, so dass auch eine Arbeit am Schreibtisch nicht mehr ausübbar ist.
Dazu gehören Rückenleiden, psychische Erkrankungen oder schwere Augenerkrankungen bis hin zur Blindheit (zu spät erkanntes Glaukom, Netzhautablösung).
Mein Tipp: Wenn man noch jung und gesund ist, sollte man eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Dann ist das auch nicht zu teuer. Angesichts der zu erwartenden Entwicklung sollte man nicht zu große Hoffnung in die Beamtenversorgung setzen.
Ich gehe mal nicht davon aus, das Du Personaler bist oder am Rande damit zu tun hast. Im Tagesgeschäft wird niemand wegen Rückenleiden oder Augenleiden/Blindheit DU geschrieben. Es gibt mittlerweile sehr viele Hilfsmittel die auch in solchen Fällen eine Weiterbeschäftigung ermöglichen. Vielfach wird in solchen Fällen das Integrationsamt hinzugezogen, das mit Spezialkräften nach Lösungen für solche Fälle sucht. Das einzige wäre eine psychiatrische Diagnose, aber da muss schon extrem viel zusammen kommen, dass dann jemand DU geschrieben wird. Kenne aus meiner Beihilfezeit nur einen Fall mit vorzeitiger DU wegen Psych.-Leiden. Die bekam aber keine DU-Versicherung weil es bei ihr in der Familie lag. Immer unter der Maßgabe das der Betroffene Schreibtischtäter ist.
Wenn jemand vorzeitig DU ist, dann meistens wegen Krebserkrankungen, dann hast der aber auch nicht mehr wirklich was von einer Versicherung. Das sind durchgängig Fälle, die kurz nach Versetzung sowieso versterben.
Was die Sache mit Altersgrenze angeht, ist das eh egal, da die meisten schon deutlicher früher als mit 65 oder 67 ohne Abschläge in den Ruhestand können und das mit dem höchst möglichen Ruhegehaltssatz (Stichwort Schwerbehinderung).