von grummel2005 » 13.01.2012 18:27
Ich habe mir damals das ganze Prozedere über 1 Jahr antun müssen und alle Bescheinigungen, die damals meine Einstellungsbehörde (Stadtverwaltung) haben wollte wurden unverzüglich gefertigt und vorgelegt.
Da ich der Erste in solch einer Sache war, haben die sich sehr sehr schwer damit getan und alles immer wieder in Frage gestellt.
Letztlich hat man mir dann im August einen Bescheid zukommen lassen, dass man die Probezeit zum 01.01. verkürzt obwohl das schon zum 01.09. hätte machen können und wenn man die zeit anerkennt, muss man die ganze Zeit anerkennen.
Ich habe damals auf den 01.09. bestanden und mir so viele Personalleute zum Feind gemacht aber in meiner Exverwaltung haben die leute das alles persönlich genommen, als ob denen selbst was weggenommen wird.
Zur Sache:
Ich sehe das so und habe das damals auch so gesehen:
Wenn die Bescheinigungen da sind "Umfang" und "Art" der Tätigkeit (gib das zwei spezielle Begriffe, weiß die aber nicht mehr aber es geht hier um Zeit und Art und Weise der Tätigkeit - bei mir mehr als 50% Verwaltung und gehobener Dienst), hat man eigentlich keine Möglichkeit, das herauszuzögern, denn meines wissens war das damals eine Soll-Vorschrift "sol verkürzt werden, wenn Voraussetzungen vorliegen", kann sich aber auch geändert haben
Zwischenbescheid muss man in allen Verwaltungsangelegenheiten bekommen, wenn Dinge mehr als 1 Monat dauern - war so bei uns in der Allgemeinen Dienstanweisung so geregelt - ist aber in fast allen Verwaltungen, die ich kenne auch so