Bewerbung zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdient??HILFE??

Forum für Themen aus dem Bereich Strafvollzug

Bewerbung zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdient??HILFE??

Beitragvon longjohn » 20.05.2009 19:30

Hallo an alle erstmal...

bin neu hier und bin mir nicht wirklich sicher ob mein anliegen hier her passt, aber ich versuche es einfach mal.

Also es geht um folgendes, ich bin jetzt seit 3 Jahren bei der Bundeswehr in der Mannschaftslaufbahngruppe tätig. Habe noch 1 Jahr Dienst da ich damals als Soldat auf Zeit für 4 Jahre eingestellt worden bin. Mir wurde eine verlängerung um weitere 4 Jahre angeboten die ich aber abgelehnt hatte. Dennoch würde ich gerne weiter im öffentlichen Dienst arbeiten wollen und habe mich für den Beamten im allgemeinem Vollzugsdienst entschieden. Ich habe viel im Internet gesurft und mich über diesen Beruf informiert, aber konnte nichts finden in Bezug auf Bewerbung.

Daher ist meine Frage ob hier eventuell jemand weiss wie so eine Bewerbung aussehen sollte, was dort noch alles beigefügt werden kann/soll und was mich so im allgemeinen alles erwarten würde.

Wäre echt super wenn ich einige hilfreiche Informationen kriegen würde.
Danke schonmal für eure Zeit und noch einen schönen Abend

Mfg


[/b]
longjohn
 
Beiträge: 2
Registriert: 20.05.2009 19:00

Beitragvon Tete » 20.05.2009 22:12

Hallo!

Für den Bereich Justizvollzug kannst Du unter diesem Link

http://www.berlin.de/sen/justiz/bildungsstaette-justizvollzug/bildungsstaette-justizvollzug/ausbildung.html

mal schauen, wie das ganze Bewerbungsverfahren abläuft. Ist allerdings auf Berlin bezogen.

Gruß
TeTe
Tete
 
Beiträge: 12
Registriert: 19.10.2008 19:51
Wohnort: Berlin

Beitragvon longjohn » 21.05.2009 20:27

@tete: Danke für denn link, war sehr hilfreich...

Aber eine frage hätte ich noch. Ich hatte mal ein Strafverfahren wegen RAUB, dieser wurde aber nach dem Jugendstrafverfahren behandelt und ich musste 200 Euro an den Kläger und 300 Euro an die Brücke e.V zahlen. Ich habe gehört das angeblich so etwas nicht im Polizeiführungszeugnis eingetragen wird und ich deshalb dies auch nicht angeben muss. Ist dies so richtig?? Und falls ich es doch angeben muss, kann ich dann damit rechnen das meine Bewerbung gleich wieder zurück geschickt wird??

...eine Erklärung , ob eine gerichtliche Vorstrafe vorliegt und ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist.

Wie soll ich diesen Satz verstehen??

Danke für Eure Zeir
longjohn
 
Beiträge: 2
Registriert: 20.05.2009 19:00

Beitragvon Admin » 22.05.2009 18:59

Wegen Doppel-Thread verschoben:

Greg0r hat geschrieben:Hallo,
wie genau deine Bewerbung aussehn soll würde ist immer schwer zu sagen. Es gibt aber über den BfD Kurse zum Thema öffentlicher Dienst und Bewerbungskurse in der Richtung. Musste mal in die gelben Heften schauen oder deinen Berater fragen. Dort kann man auch mit Profis über seine Bewerbungmappe sprechen, wie sie ist, was besser sein muss usw. Wichtig ist, das du auch ein paar Scheine, PC Kurse, ADA Schein usw mit reinpacken kannst, so das man sieht, du hast dich wärend deiner Dienstzeit auch privat weitergebildet und nicht nur abends das süße Leben genossen ;-) hast
Vieleicht findest du hier weitere Anregungen http://www.uni-protokolle.de/foren/ hoffe wird hier mit einem anderem Forum nciht gleich krumm genommen.

Gruß
Admin
Admin
 
Beiträge: 170
Registriert: 09.11.2005 18:31

Beitragvon wesermeister » 16.08.2009 18:28

longjohn hat geschrieben:@tete: Danke für denn link, war sehr hilfreich...

Aber eine frage hätte ich noch. Ich hatte mal ein Strafverfahren wegen RAUB, dieser wurde aber nach dem Jugendstrafverfahren behandelt und ich musste 200 Euro an den Kläger und 300 Euro an die Brücke e.V zahlen. Ich habe gehört das angeblich so etwas nicht im Polizeiführungszeugnis eingetragen wird und ich deshalb dies auch nicht angeben muss. Ist dies so richtig?? Und falls ich es doch angeben muss, kann ich dann damit rechnen das meine Bewerbung gleich wieder zurück geschickt wird??

...eine Erklärung , ob eine gerichtliche Vorstrafe vorliegt und ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist.

Wie soll ich diesen Satz verstehen??

Danke für Eure Zeir


Hallo!

Hol Dir mal eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZRG, sollte dort nichts drinstehen, brauchst Du nichts zu offenbaren (zu mindest rechtlich nicht, moralisch ist das natürlich eine andere Sache).

Wie alt warst Du denn bei Deiner Tat?
Vielleicht wurde es nur in des Erziehungsregister eingetragen, dieses wird mit dem vollendeten 21 Lebensjahr gelöscht.

Gruß
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
wesermeister
 
Beiträge: 25
Registriert: 16.08.2009 18:21
Wohnort: Niedersachsen

Re: Bewerbung zum Beamten im allgemeinen Vollzugsdient??HILF

Beitragvon egyptwoman » 27.12.2011 18:31

Soviel mir bekannt ist, werden Jugendstrafen wie auch schon wesermeister geschrieben hat mit 21 Jahren gelöscht. Bei dir handelt es ja auch noch um eine geringe Geldstrafe und nicht um einen Aufenthalt in nem Jugendarrest oder Jugendhaftanstalt. Somit bist du auch nicht vorbestraft, was wiederum heißt das dies im Führungszeugnis nicht auftaucht. Ich persönlich würde das bei einer schriftlichen Bewerbung nicht angeben. Solltest du bei einem persönlichen Gespräch befragt werden, kannst du ja selbst entscheiden ob du die Frage beantwortest.
egyptwoman
 
Beiträge: 249
Registriert: 26.12.2011 15:54
Wohnort: Hurghada/Ägypten


Zurück zu Strafvollzug

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste


Handy Vertrag oder doch Prepaidangebot? www.westernstiefel-online.de | Beihilfe