Panther hat geschrieben: ...Ändert dies etwas an deinem Tipp?
Viele Grüße
Peter
Hallo Peter,
nein das ändert nichts an meinem Tipp.
Das Besoldungsdienstalter wäre im günstigsten Fall auf den 1.07.1995 festzusetzen gewesen. Das hätte aber zwischen dem 31. und 35. Lebensjahr eine (weitgehend) permanente Tätigkeit im öffentlichen Dienst vorausgesetzt. Durch die "Lücken" im Werdegang (mir fällt gerade kein anderer passender Begriff ein) verschiebt sich dieses Datum. Der genaue Zeitraum ist abhängig von der Dauer des Referendariats. Beispiel:
Ref. 12 Monate --> hinausschieben um 9 Monate --> BDA 1.04.1996
Ref. 18 Monate --> hinausschieben um 7 Monate --> BDA 1.02.1996
Ref. 24 Monate --> hinausschieben um 6 Monate --> BDA 1.01.1996
Die Stufe 7 erreichst Du 14 Jahre nach dem Termin, der als Besoldungsdienstalter festgesetzt ist.
(Das festgesetzte Besoldungsdienstalter wird per Bescheid mitgeteilt. Ich halte es für möglich, dass die Festsetzung aus Termingründen bei zur ersten Bezügezahlung noch nicht berücksichtigt ist und die Zahlung deshalb zunächst auf der Grundlage eines überschlägig berechneten, vielleicht etwas ungünstigeren Datums erfolgt.)
Viele Grüße
Gerda
Ich habe viele hausinterne Kurzbezeichnungen. Einmal "Frau Schwäbel" und "Gerda" und manchmal weiß ich es selbst nicht und streiche auf den Umlaufmappen jemand anderen aus.