Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Themen speziell für Bundesbeamte

Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Beitragvon Kate » 30.12.2011 15:09

Hallo, ich stelle folgenden Sachverhalt zur Diskussion:
In Ermangelung einer entsprechenden Planstelle, wird ein Beamter "überredet" bis dahin schon einmal die höherwertigen Aufgaben zu erfüllen. Als nach 10 Monaten eine Planstelle vorhanden ist, wird die reguläre Stellenausschreibung verschleppt. Der Beamte macht weiterhin treu und brav die höherwertigen Aufgaben - im Laufe der Zeit kommt er sich aber ein wenig verarscht vor.
Was tun?
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Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Beitragvon Ina123 » 01.01.2012 12:26

.....sich n i c h t mehr verarschen lassen...

als Vorsatz für das Jahr 2012!!!


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Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Beitragvon Bundesfreiwild » 01.01.2012 14:25

Sehe ich auch so. Wenn die Ausschreibung nicht kommt, dann nur noch Dienst nach derzeitigem Amt.
Tja, und auch eine ausgeschriebene Stelle bedeutet ja nicht, dass man sie auch bekommt!

Was läuft da eigentlich? Normalerweise wird man einem zunächst mal ein höherwertiger Dienstposten übertragen, auf dem man sich dann mit der höherwertigeren Arbeit bewähren darf und die Beförderung mit dem Einschlag der Planstelle aus dem Bundesplanstellenpool stattfindet.

Alles andere ist einfach Beschiss. Ich habe das auch schon mal durchexerziert:
Posten wurde nach neuem TARIFsystem runtergestuft und zwar massiv. Weil auch noch andere Gründe für mich massgeblichwaren (man wollte mir höherwertige Arbeit übertragen, aber weder eine Beförderung, noch eine Pseudobeurlaubung zu deutlich höheren Angestelltentarifen ins Auge fassen), habe ich dann meiner Vorgesetzten mitgeteilt, dass ich dann jetzt auch nur noch Tätigkeiten nach der Einstufung der Tätigkeit verrichten werde.
Da war das Erstaunen groß!
Ich meinte, sie solle doch die höherwertigen Aufgaben DEN Beamten und Tarifkräften übertragen, die auch die Kohle dafür bekommen.
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Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Beitragvon Conny » 02.01.2012 09:21

Ach kommt mir das bekannt vor.

Ein Kollege hat sich auch von seinem Chef einlullen lassen und den höherwertigen DP verbunden mit privaten Nachteilen jedenfalls arbeitsmäßig besetzt. Als dann die Ausschreibung kam war klar, dass er den DP nie bekommt, denn ihm fehlt ein X-Chromosom. Dumm gelaufen.
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Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Beitragvon Kate » 02.01.2012 23:53

Die Frage dabei ist:
Kann sich der Beamte weigern die "zukünftigen" Aufgaben weiterhin zu erledigen und sich auf die Aufgaben seiner aktuellen Stellenbeschreibung beschränken - ohne handfeste Sanktionen zu befürchten? Wie ist wohl die Rechtslage?
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Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Beitragvon Bundesfreiwild » 05.01.2012 12:59

DAs ist schwierig. Der Dienstherr kann einem BEamten höherwertige Aufgaben übertragen (auch unterwertige) als sein derzeitiges Amt hergibt.
Bei unterwertigen Tätigkeiten darf dies nicht dauerhaft geschehen. Im Allgemeinen sagen die Richter dazu: maximal 2 Jahre.

Bei höherwertigere Beschäftigung müsste man mal im Beamtenrecht nachsehen. Prinzipiell steht im Beamtenrecht, dass der Dienstherr seinn Beamten AMTSgerecht zu beschäftigen hat. Wenn dauerhaft eine andere unterwertige oder höherwertige Aufgabe übertragen wird, müüüsssste demzufolge auch nach einem gewissen Zeitraum das dazugehörige Amt auch übertragen werden.

Vertreterzulage

Für die vorübergehende und vertretungsweise übertragene höherwertige Tätigkeit ist eine Vertreterzulage vorgesehen. Allerdings müssen die übertragenen Aufgaben 18 Monate ununterbrochen wahrgenommen worden sein sowie die haushaltsrechtlichen (Planstelle) und laufbahnrechtlichen (Beförderungsreife) Voraussetzungen für die Übertragung dieses Amtes vorliegen. Die Höhe der Zulage richtet sich nach der Differenz der Grundgehälter zwischen der Besoldungsgruppe des bisherigen und des übertragenen Amtes. In der Praxis wird diese Regelung zumeist leer laufen, da die geforderten Voraussetzungen in den seltensten Fällen gegeben sein dürften.

Grundsätzlich müsste also bei höherwertiger Beschäftigung der Dienstposten/PLanstelle schon DA sein UND der Beamte auch für die Beförderung auf diesen Posten auch wirklich die Voraussetzungen mitbringen.

Hier ein aktuelles GErichtsurteil dazu:
http://thueringer-beamtenbund.de/pdf/in ... BVerwG.pdf

und auch hier gibts so einiges darüber zu lesen:
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... 460051.htm

Kommt also schon auf die Ausgangslage an, ob vertretungsweise oder dauerhaft, z. B.
Mir scheint aber relevant zu sein, dass 18 Monate als grenzwertig angesehen werden.
Meiner Meinung nach - anderer auch - muss ich der Dienstherr nach 1,5 Jahren doch darüber im klaren sein, ob er den mit den höherwertigen Tätigkeiten betrauten Beamten weiter mit der Tätigkeit beschäftigen will. Dann soll er gefälligst auch zur Übertragung des Dienstposten schreiten, damit der Beamte auch irgendwann mal befördert werden kann - sprich, auch dauerhaft das Geld (und später die Pension) für seine Leistung bekommt.

Wenn der Dienstherr über die 18 Monate hinaus an der Situation nichts zu ändern bereit ist, liegt es meiner Meinung daran, dass er sich auf dem Buckel des Beamten Personalkosten sparen will.

Ich würde - wäre ich betroffen - die Urteile und Begründungen der o. a. LInks ausdrucken und dem Chef mal freundlich zur Kenntnis geben, mit dem Hinweis darauf, dass man ganz persönlich ein erhebliches Interesse daran hat, sowohl die Tätigkeit weiterzumachen, aber auch den Posten und das Gehalt für die höherwertigere Leistung genießen zu dürfen.

Vielleicht kapiert er es ja. Ansonsten würde ich das alles mal der Personalstelle vorlegen und um beamtenrechtliche Prüfung der Situation bitten - wenn die 18 Monate herum sind.

Vielleicht ist die Planstelle ja auch längst da, nur man spart sich die "Vergabe", weil das mehr Kosten produziert oder man hofft, doch noch einen anderen für den Posten zu finden. Da könnte plötzlich ganz jemand anderes auf der Überholspur auftauchen und die höherwertige Leistung war für den A****.
Schulterklopfen, Dankedanke und außer Spesen nix gewesen.
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Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Beitragvon zollglatze » 08.01.2012 11:43

Das kenne ich auch! Nachdem meine Kollegen und ich unsere BFD darüber informierten, dass wir den höherwertigen Posten nur noch ausfüllen werden, wenn wir endlich die entsprechende Qualifikation bekämen, erhielten wir zur Antwort: Wir haben schließlich ein besonderes Dienstverhältnis, deshalb hätten wir das zu machen und die BFD läßt sich nicht erpressen! 8)
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Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Beitragvon Kate » 08.01.2012 18:48

Vielen Dank für die guten Ratschläge!

Puh, 18 Monate... das ist echt lange.

Was heißt denn eigentlich "vorübergehend, vertretungsweise". Trifft das auch zu, wenn man eigentlich nur auf die Ausschreibung wartet? (Stelle da, Bewertung liegt vor, Beförderungstauglicher Beamter). Dass ist ja keine Zwangslage sondern eine gesteuerte Verzögerung.
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Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Beitragvon Gerda » 08.01.2012 19:19

Kate hat geschrieben:Puh, 18 Monate... das ist echt lange.

Was heißt denn eigentlich "vorübergehend, vertretungsweise". Trifft das auch zu, wenn man eigentlich nur auf die Ausschreibung wartet? (Stelle da, Bewertung liegt vor, Beförderungstauglicher Beamter). Dass ist ja keine Zwangslage sondern eine gesteuerte Verzögerung.

Übst Du den Dienstposten aus? Dann ists vorübergehend/vertretungsweise..... Aber mit dem hier benannten Urteil hat sich die Möglichkeit der Gewährung der Zulage nach § 46 fast erledigt... durfte ich am eigenen Leib erfahren....
erst jahrelange Ausübung des DP, dann Übertragaung und nix....
es wird gespart wo es geht und es gibt doch nix besseres, als einen Beamten zu haben der höherwertigere Tätigkeit brav ausübt und das einfach mal so..... - ich habs insgesamt 4 Jahre gemacht.....

M.f.G.
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Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Beitragvon Bundesfreiwild » 09.01.2012 10:46

Ich würde es nicht mehr machen. Entweder, der Posten wird ausgeschrieben, ich bewerbe mich drauf und bekomme ihn - und später die Beförderung.

Oder - bei Telekoms geht das in den GmbHn - ich lasse mich in die GmbH beurlauben, mache dort die höherwertige Tätigkeit und werde dann nach dem dortigen Angestelltentarif auch höher bezahlt (während das Beamtenverhältnis im Hintergrund weiterläuft). Für beurlaubte auf höherwertigen Tätigkeiten gibts auch eine Sonderbeförderungsliste - da ist die Wahrscheinlichkeit wenigstens schon mal gegeben, DASS man auch befördert wird. Denn ohne Beförderung wirkt sich das höhere Gehalt nicht auf die spätere Pension aus, da zählt dann nur da letzte erreichte Amt. Da haben sich aber auch schon einige Kollegen schwerst gewundert, dass sie seit 8 oder mehr Jahren auf höherwertiger Beurlaubungstätigkeit immer noch nicht befördert sind. Aber wenigstens gibts da schon mal aktuell mehr Geld für die höherwertigere Aufgabe.

Auf alle anderen Spielchen würde ICH mich nicht mehr einlassen. Wer höherwertige - unbesetzte - Tätigkeiten/Posten HAT, spart sich eben nur die Personalkosten, indem er die Stelle nicht ausschreibt und regulär besetzt.

Ist dann jedem seine eigene Sache, ob er das mitspielen will oder nicht.
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Re: Beschäftigung auf höherwertiger Stelle

Beitragvon Gerda » 10.01.2012 07:36

Bundesfreiwild hat geschrieben:Ich würde es nicht mehr machen. Entweder, der Posten wird ausgeschrieben, ich bewerbe mich drauf und bekomme ihn - und später die Beförderung.

Jepp, das ist die beste Lösung und Entscheidung, so würde ich heute nun auch handeln. Es wird einem nix geschenkt und der Dienstherr macht nur das, was für ihn das Beste ist....der Beamte ist dabei völlig wurscht und den Menschen hinter dem Beamten gibt gleich mal nicht :roll: Das nennt sich Beamtenrecht

M f G
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