DAs ist schwierig. Der Dienstherr kann einem BEamten höherwertige Aufgaben übertragen (auch unterwertige) als sein derzeitiges Amt hergibt.
Bei unterwertigen Tätigkeiten darf dies nicht dauerhaft geschehen. Im Allgemeinen sagen die Richter dazu: maximal 2 Jahre.
Bei höherwertigere Beschäftigung müsste man mal im Beamtenrecht nachsehen. Prinzipiell steht im Beamtenrecht, dass der Dienstherr seinn Beamten AMTSgerecht zu beschäftigen hat. Wenn dauerhaft eine andere unterwertige oder höherwertige Aufgabe übertragen wird, müüüsssste demzufolge auch nach einem gewissen Zeitraum das dazugehörige Amt auch übertragen werden.
Vertreterzulage
Für die vorübergehende und vertretungsweise übertragene höherwertige Tätigkeit ist eine Vertreterzulage vorgesehen. Allerdings müssen die übertragenen Aufgaben 18 Monate ununterbrochen wahrgenommen worden sein sowie die haushaltsrechtlichen (Planstelle) und laufbahnrechtlichen (Beförderungsreife) Voraussetzungen für die Übertragung dieses Amtes vorliegen. Die Höhe der Zulage richtet sich nach der Differenz der Grundgehälter zwischen der Besoldungsgruppe des bisherigen und des übertragenen Amtes. In der Praxis wird diese Regelung zumeist leer laufen, da die geforderten Voraussetzungen in den seltensten Fällen gegeben sein dürften.
Grundsätzlich müsste also bei höherwertiger Beschäftigung der Dienstposten/PLanstelle schon DA sein UND der Beamte auch für die Beförderung auf diesen Posten auch wirklich die Voraussetzungen mitbringen.
Hier ein aktuelles GErichtsurteil dazu:
http://thueringer-beamtenbund.de/pdf/in ... BVerwG.pdfund auch hier gibts so einiges darüber zu lesen:
http://www.michaelbertling.de/beamtenre ... 460051.htmKommt also schon auf die Ausgangslage an, ob vertretungsweise oder dauerhaft, z. B.
Mir scheint aber relevant zu sein, dass 18 Monate als grenzwertig angesehen werden.
Meiner Meinung nach - anderer auch - muss ich der Dienstherr nach 1,5 Jahren doch darüber im klaren sein, ob er den mit den höherwertigen Tätigkeiten betrauten Beamten weiter mit der Tätigkeit beschäftigen will. Dann soll er gefälligst auch zur Übertragung des Dienstposten schreiten, damit der Beamte auch irgendwann mal befördert werden kann - sprich, auch dauerhaft das Geld (und später die Pension) für seine Leistung bekommt.
Wenn der Dienstherr über die 18 Monate hinaus an der Situation nichts zu ändern bereit ist, liegt es meiner Meinung daran, dass er sich auf dem Buckel des Beamten Personalkosten sparen will.
Ich würde - wäre ich betroffen - die Urteile und Begründungen der o. a. LInks ausdrucken und dem Chef mal freundlich zur Kenntnis geben, mit dem Hinweis darauf, dass man ganz persönlich ein erhebliches Interesse daran hat, sowohl die Tätigkeit weiterzumachen, aber auch den Posten und das Gehalt für die höherwertigere Leistung genießen zu dürfen.
Vielleicht kapiert er es ja. Ansonsten würde ich das alles mal der Personalstelle vorlegen und um beamtenrechtliche Prüfung der Situation bitten - wenn die 18 Monate herum sind.
Vielleicht ist die Planstelle ja auch längst da, nur man spart sich die "Vergabe", weil das mehr Kosten produziert oder man hofft, doch noch einen anderen für den Posten zu finden. Da könnte plötzlich ganz jemand anderes auf der Überholspur auftauchen und die höherwertige Leistung war für den A****.
Schulterklopfen, Dankedanke und außer Spesen nix gewesen.