Berechnung Eingangsamt-keine Ahnung...

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Berechnung Eingangsamt-keine Ahnung...

Beitragvon seiko08 » 15.01.2012 20:24

Guten Abend,
würde gerne wissen, was mir an Gehalt zusteht, wenn ich mein Studium beendet habe.

Folgendes gibt es über mich zu wissen:

Bin bei einer Kreisverwaltung, ergo als Kommunalbeamter in Hessen.

2006-2009 Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten Alter:20- 23 Jahre
2009-2011 Sachbearbeiter als Verwaltungsfachangestellter Alter:23-25 Jahre
sep. 2011- 2013 Insepektoranwärter Alter: 25-28Jahre

Frage 1:
Wenn ich das Studium beendet habe, bin ich also 28 Jahre alt und werde normalerweise in das Eingangsamt A9 eingeführt.
In welcher Stufe werde ich eingruppiert? Stufe 1 oder zählen meine Berufserfahrung als Angestellter und die Ausbildung als Erfahrungsjahre, womit ich in Stufe 2 bzw. 3 komme?

Frage 2:
Wie sieht es aus wenn es bei meinem Dienstherren keine A9 stellen gibt sondern direkt nur A10?
Werde ich dann sofort nach A10 Stufe 1 bezahlt?


Danke im Voraus!
seiko08
 
Beiträge: 1
Registriert: 15.01.2012 20:18

Re: Berechnung Eingangsamt-keine Ahnung...

Beitragvon afo1 » 16.01.2012 06:22

Zu Frage 2:
definitiv nicht. Das wäre eine Sprungbeförderung und es müssen alle Ämter einer Laufbahn durchlaufen werden. Du fängst mit A 9 an. Aber das lernst du alles noch im Studium ;-)
Gruß
afo
Ein guter Tropfen maßvoll genossen, schadet auch in großen Mengen nicht!
Benutzeravatar
afo1
 
Beiträge: 118
Registriert: 19.08.2011 09:19

Re: Berechnung Eingangsamt-keine Ahnung...

Beitragvon egyptwoman » 16.01.2012 08:00

zu Frage 1: Die Jahre als Angestellter und die Ausbildungszeit zählen nicht. Bis vor kurzem gab es die Einstufung nach Alter. Seit diesem Jahr gilt das Leistungsprinzip, da bin ich aber selber noch nicht so ganz durchgestiegen, aber soweit ich das Verstanden habe fängt da jeder egal welches Alter bei Stufe 1 an und dann wird das nach Leistung gesteigert, zumindest bei den neueinsteigern. Aber vielleicht kann dir das jemand anders erklären auf jeden Fall zählt die Zeit als Angestellter und die Ausbildungszeit eben nicht zum Berechnungszeitraum.
In bestimmten Bereichen (ob das bei der Kommunalverwaltung auch so ist entzieht sich meiner Kenntnis) werden Bundeswehrzeiten angerechnet, so das man dadurch eher Befördert wird, in wieweit das bei dir zutrifft weiß ich nicht. (Grundwehrdienst zählt aber nicht dazu)

egyptwoman
egyptwoman
 
Beiträge: 249
Registriert: 26.12.2011 15:54
Wohnort: Hurghada/Ägypten


Zurück zu Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 0 Gäste


Handy Vertrag oder doch Prepaidangebot? www.westernstiefel-online.de | Beihilfe