Hallo liebe Kollegen,
ich habe eine Frage zur Beihilfe:
Folgendes Problem
ich habe hier eine beihilfefähige Rechnung und damals wurde kein Rezept
ausgestellt.
Nötig war die Behandlung.
Das Rezept stammt aktuell aus Januar 2012.
Was meint ihr?
Hat die Beihilfestelle da ein Problem?
oder geht das in Ordnung?
Allerbesten Dank für eure Tipps,
Grüße c.

