Beihilfe 2 Beamte 2 Kinder - wer bekommt die 70%

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Behilfe 2 Beamte 2 Kinder - wer bekommt die 70%

Beitragvon Anna031977 » 22.11.2011 05:39

Hallo

Wir sind beide bayerische Lehrer, verheiratet, verbeamtet und haben 2 Kinder, die 4 Jahre alt sind.

Bisher bekamen wir immer beide 70% Beihilfe. Ich für Elternzeit, mein Mann für 2 Kinder.

Jetzt habe ich keine Elternzeit mehr, also bekommt nur noch einer 70% für die zwei Kinder.

Frage:

Wir haben angegeben, dass ich die 70% haben will.

Mein Mann hat im Moment den Familienzuschlag und das Kindergeld drauf.

Geht das, oder muss ich den Familienzuschlag und das Kindergeld nehmen, wenn ich die 70% will? Hätten dann wegen Teilzeitbeschäftigung mienerseits (48%) finanzielle Einbußen.


Bei der Beihilfebemessung fand ich, dass der die 70% bekommt, der die Kinder drauf hat. Es sei denn man trifft eine abweichende Regelung.

Also die Frage ist: geht es, dass er die Kinder drauf hat, aber ich die 70% bekomme?

Bei wem ist das so?

lg
Anna031977
 
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Registriert: 22.11.2011 05:30

Beitragvon Blue Ice Ultra » 22.11.2011 17:52

Also nach § 46 Abs. 2 der Beihilfevorschriften kann den erhöhten Bemessungssatz wegen der Kinder nur derjenige in Anspruch nehmen der auch den Familienzuschlag erhält. Ihr könnt aber gemeinsam bestimmen, das den Familienzuschlag Dein Mann, Du allerdings der erhöhten Bemessungssatz in Anspruch nehmen (§ 46 Abs. 2 Satz 2).
D.h. Du hast das richtig gelesen.
Mittelspurschleicher: Geht gar nicht! http://www.youtube.com/watch?v=w53AaQRn1kE&feature=related
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Blue Ice Ultra
 
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