ich bin 28 Jahre alt. Auf Grund einer Hirnblutung muss ich nun eine neue Ausbildung anfangen. Da war die Ausbildung im gehobenen Dienst die optimale Möglichkeit für mich und ich habe auch schon eine Zusage zum 01.09.2012 bekommen. Jippie
Damit ich ein wenig finanziell planen kann, wollte ich nun durchrechnen, was mir zusteht (denn es ist knapp mit dem Geld für zwei Haushalte...). Bin aber ein wenig verwirrt. Deshalb wollte ich hier genauer fragen, auch wenn ich schon viel dazu gelesen habe. Entschuldigung ,wenn die Fragen schon einmal gestellt wurden.
Kurz zu meiner Lebenssituation:
Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin und ihren beiden Kindern in ihrem Haus (beteilige mich finanziell anteilig an den Kosten) in Schleswig-Holstein.
Für den fachtheoretischen Teil muss ich ins 70km entfernte Kiel (Bahnfahrt min. 2,5h) und mir dort eine Wohnung anmieten (Miete 320€ im Appartementpark), auch auf Grund der Schwerbehinderung ist pendeln nicht möglich.
Jetzt sind meine Fragen:
Steht mir Trennungsgeld zu? Wenn ja wieviel? Steht mir Umzugskostenerstattung zu? In welcher Höhe? Bekomme ich Reisekostenerstattung? Wenn ja, wie oft im Monat?
Grüne Beiträge sind -Mod- Beiträge, schwarze geben meine "private Meinung" wieder! Jeder dumme Junge kann einen Käfer zertreten. Aber alle Professoren der Welt können keinen herstellen. Arthur Schopenhauer
Ich weiß nur wie das bei der Bundeswehr gehandhabt wird:
Entweder Umzugskostenvergütung oder Trennungsgeld, beides geht nicht. Nach Zusage der Umzugskostenvergütung gibt es, wie ich denke, vorerst kein Trennungsgeld mehr (lasse mich gerne belehren). Vorrausetzung für den Trennungsgeldempfang ist allerdings ein anerkannter Hausstand. Wenn man Mieter oder Eigentümer ist, muss man sich den Hausstand anerkennen lassen, bevor man man versetzt wird. Die Wohnung muss sich außerdem außerhalb des Einzugsgebietes befinden (glaube ca. +30 KM von der Dienststelle) Es gibt zwei Arten von Trennungsgeld, täglich Rückkehr zum Wohnort oder verbleiben am Dienstort (angemietete Wohnung oder Zimmer) Ich empfehle auch einen Blick in die Trennungsgeldverordnung. Bei einer Behinderung ist es möglicherweise noch etwas anders.
Wie ist die Ausbildung aufgebaut? Wie lange ist der fachtheoretische Teil? Dieser wird vermutlich unterbrochen durch einen praktischen Teil, den du in der Nähe deiner Heimat machst? Du mietest die Wohnung dann vermutlich jeweils für +/- 6 Monate an?
Dankeschön. Ja die Paragraphen habe ich mir auch schon dazu durchgelesen. Im Grundsätzlichen, denke ich, dass mir Trennungsgeld zusteht. Habe aber noch nicht verstanden in welcher Höhe...
newbie82 hat geschrieben:Ich weiß nur wie das bei der Bundeswehr gehandhabt wird:
Entweder Umzugskostenvergütung oder Trennungsgeld, beides geht nicht. Nach Zusage der Umzugskostenvergütung gibt es, wie ich denke, vorerst kein Trennungsgeld mehr (lasse mich gerne belehren). Vorrausetzung für den Trennungsgeldempfang ist allerdings ein anerkannter Hausstand. Wenn man Mieter oder Eigentümer ist, muss man sich den Hausstand anerkennen lassen, bevor man man versetzt wird. Die Wohnung muss sich außerdem außerhalb des Einzugsgebietes befinden (glaube ca. +30 KM von der Dienststelle) Es gibt zwei Arten von Trennungsgeld, täglich Rückkehr zum Wohnort oder verbleiben am Dienstort (angemietete Wohnung oder Zimmer) Ich empfehle auch einen Blick in die Trennungsgeldverordnung. Bei einer Behinderung ist es möglicherweise noch etwas anders.
Danke. Ich wohne mit meiner Lebensgefährtin und ihren zwei Kindern zusammen in ihrem Eigenheim. Dafür zahle ich auch einen monatl. Beitrag. Gilt dies als eigener Hausstand? (im Sinne des EStG trifft dies laut wiki zu... aber gilt das auch für die TGV?)
alexxag hat geschrieben:Wie ist die Ausbildung aufgebaut? Wie lange ist der fachtheoretische Teil? Dieser wird vermutlich unterbrochen durch einen praktischen Teil, den du in der Nähe deiner Heimat machst? Du mietest die Wohnung dann vermutlich jeweils für +/- 6 Monate an?
Die Ausbildung ist, wie du richtig angemerkt hast, alternierend. Wobei ich in den 3 Jahren Ausbildung ein wenig mehr am Studienort bin und die Zeitabschnitte unregelmäßig lang sind (zwischen 2-6 Monaten).
Wie das bei Eigentum des Partners ist, kann ich nicht genau sagen. I.d.R. benötigt man allerdings eine begründende Unterlage (bei Wohnungen der Mietvertrag), dies ist zwingend erforderlich, dient es doch als Nachweis eines eigenen Hausstandes. Ich könnte mir vorstellen das du nur TG bekommst, wenn du mit deiner Lebensgefährtin einen Mietvertrag abschließt oder du ins Grundbuch eingetragen wirst. Genau weiß ich es aber nicht.
Sicher, das für dich zuständige Personalbüro (Amt bei dem du dich beworben hast) kann dir mindestens sagen wer für Trennungsgeld zuständig ist!
Alfred
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Es ist nicht zwingend, dass du tatsächlich Miete zahlst. Die Wohnung muss nur anerkannt werden, z.B. durch den Grundriss des Hauses etc. Du wirst ja auch sicherlich offiziell dort gemeldet sein und kannst daher was vorlegen?!
Da du immer nur vorübergehend an den anderen Ort wechselst, wird keine UKV gezahlt (Abordnung), sofern man dir den Hausstand anerkennt. Nur bei Leuten, die ein Zimmerchen bei Ihren Eltern bewohnen, wird die UKV zugesagt.
Daher wirst du TG-Empfänger. TG errechnet sich aus der Miete (sofern ortsübliche Miete), die du am Ausbildungsort zahlen musst, plus Trennungstagegeld für jeden Tag, den du nicht bei deiner Familie bist.
Familienheimfahrten je nachdem...Verheiratete oder Leute mit Sorgerecht bekommen 2 Heimfahrten im Monat, ansonsten wird nur eine Heimfahrt im Monat erstattet.
@arme sau: danke. werde dort dann aber erst nach meiner unterschrift (im april) anfragen
@alexxag: vielen dank für die zusammenfassende info. so in etwa habe ich es auch aus den gesetzen gedeutet und das sind positive nachrichten
@all: handelt es sich denn bei meinen Aufenthalten am Studienort um eine "Versetzung aus dienstlichen Gründen "? Bzw. mein Dienstsitz ist doch mein Finanzamt, oder? Deshalb werde ich doch für meine Aufenthalte am Studienort jeweils "befristet abberufen", oder?
Als ich damals die Ausbildung gemacht habe in Bayern war es so, das man im Mietvertrag stehen musste um Trennungsgeld zu bekommen oder Verheiratet sein. Wenn man ne eigene Wohnung hatte und da allein gewohnt und ne Unterkunft an der Schule brauchte musste man das Zimmer noch bezahlen, es gab zwar auch Trennungsgeld aber weniger als für Verheiratete, so dass viele noch draufgezahlt haben.