von Bundesfreiwild » 06.04.2011 09:08
Falls Sie schon im gehobenen Dienst sind (so wie es aussieht), ist eine Bewerbung auf einen A10er kein "Aufstieg". Als Aufstieg wird eigentlich der Laufbahnwechsel - meist per Verwendungsaufstieg - bezeichnet.
Eine Bewerbung von A9 gehobener Dienst auf einen A10er ist also die Bewerbung auf einen höherwertigen Dienstposten. Falls die Bewerbung erfolgreich ist, bekommt man auch diesen Dienstposten (erstmal auf Probe) übertragen. Dass man auf dem Dienstposten erstmal "sitzt" und die höherwertigere Arbeit macht, bedeutet nicht, dass man auch nach A10 bezahlt wird.
Erst, wenn der Bund seine Beförderungsplanstellen verstreut und Ihr Posten dabei mitbedacht wird, erfolgt auch die Beförderung auf diesem Posten und damit auch die Gehaltszahlung nach A10.
Kommt dann drauf an, wo Sie zeitlich im jeweiligen Beförderungssystem eingeordnet sind. Falls es in Ihrer Behörde noch nach Dienstalter geht oder wie bei der Telekom, dies jetzt völlig egal ist und es NUR noch nach der Leistungsbeurteilung geht, müssen Sie selbst herausfinden.
Fakt ist - wer sehr gute Beziehungen zu seinen Vorgesetzten hat, ist meist eher "dran" mit der Beförderung.