Hallo,
habe mir meine Versorgungsbezüge ausrechnen lassen. Dabei habe ich festgestellt, das mein vorangegangenes Studium (vor Eintritt als Beamter) nur mit 1 Jahr und 300 Tagen berücksichtigt wird. Auf meine Frage warum, wurde mir mitgeteilt, das die PIAw-Zeit auch zu den Ausbildungszeiten gehören. Somit werden die drei Jahre Ausbildung zwar anerkannt, aber um die Anwärterzeit dezimiert.
Laut Gesetz § 12 (Ausbidlungszeiten) wird dort von u. a. von Vorbereitungsdienst gesprochen. Ist die Anwärterzeit ein Vorbereitungsdienst?
Frage:
Ist das wirklich so, das das 3-jährige Studium nur ergänzend zur Anwärterzeit anerkannt wird? Ich lese das Gesetz anders als der Versorgungssachbearbeit und würde gern eure Meinung dazu wissen.
Gruß

