hallo zusammen,
ich habe eine frage zu folgendem sachverhalt, evtl. kann mir ja jemand von euch weiterhelfen bzw. den einen oder anderen tip hierzu geben...!?
man stelle sich vor, das jemand aus der mittleren beamtenlaufbahn nach rund 20 jahren aufgrund von psychischen und physischen mangelerscheinungen aus dem aktiven dienst ausscheidet und in frührente geht. danach bezieht er eine monatliche frührente.
wie verhält es sich, wenn sich diese jeweilige, frühpensionierte person nun mit seinem dienstherren/dienststelle auf eine einmalige abfindung einigen sollte und festgelegt wird, das danach keine weiteren rentenansprüche gestellt werden.
wie wird dann diese einmalige abfindung, gerade unter berücksichtigung des beamten-daseins, versteuert/besteuert. kann hier evtl. auch die 1/5-regelung in anwendung gebracht werden?
über zahlreiche, fundierte antworten würde ich mich sehr freuen - vielen dank schon jetzt im voraus.
karl-napp

