von Gerda Schwäbel » 23.08.2011 13:36
Die "Bundesbesoldungsordnung A" hat für die Besoldungsgruppe A 9 insgesamt 6 Fußnoten mit drei Antszulagenregelungen. Die "Fußnote 3" ist die Rechtsgrundlage für die "A9Z-Zulage"; in der Anlage IX zumBBesG wird ihr derzeit ein Betrag von 252,65 € zugeordnet.
Für die Besoldungsgruppe A 13 gibt es 21 Fußnoten mit 5 Amtszulagenregelungen. Fn 6 + 7 betreffen den Schulbereich, Fn 11 ist für "Beamte des gehobenen technischen Dienstes", Fn 12 für die "Funktionen eines Amtsanwalts bei einer Staatsanwaltschaft" (die es m. E. heute im Bundesdienst gar nicht mehr gibt) und die Fn 13 für "Beamte der Rechtspflegerlaufbahn".
So eine umfassende Amtszulagenregelung wie in A 9 gibt es also für A 13 nicht. Sehr viele A 13 Beamte mit Amtszulage wird es im Bundesdienst wohl nicht geben.
Viele Grüße
Gerda Schwäbel
Ich habe viele hausinterne Kurzbezeichnungen. Einmal "Frau Schwäbel" und "Gerda" und manchmal weiß ich es selbst nicht und streiche auf den Umlaufmappen jemand anderen aus.