Hallo,
ich hab da mal 2 Fragen zur Pension.
1.)
Wenn ich jetzt mit 71,75 % in Vorruhestand gehe und in 5 Jahren wird der Höchstsatz der Pension generell von 71,75 % auf 69 % gesenkt,
betrifft mich das auch ( werden meine 71,75 % auch auf 69 % gesenkt ) oder habe ich BESTANDSSCHUTZ?
2.)
Wenn ich 2012 mit 69 % in Vorruhestand gehe, wird dann auch der Absenkungsfaktor 0,97833 angewandt, oder wird dieser
nur angewandt wenn ich den rechnerischen Höchstsatz von 75 % erhalte?

