2 Fragen zur Pension

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2 Fragen zur Pension

Beitragvon Beamter_007 » 02.12.2011 17:17

Hallo,

ich hab da mal 2 Fragen zur Pension.

1.)
Wenn ich jetzt mit 71,75 % in Vorruhestand gehe und in 5 Jahren wird der Höchstsatz der Pension generell von 71,75 % auf 69 % gesenkt,
betrifft mich das auch ( werden meine 71,75 % auch auf 69 % gesenkt ) oder habe ich BESTANDSSCHUTZ?

2.)
Wenn ich 2012 mit 69 % in Vorruhestand gehe, wird dann auch der Absenkungsfaktor 0,97833 angewandt, oder wird dieser
nur angewandt wenn ich den rechnerischen Höchstsatz von 75 % erhalte?
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Re: 2 Fragen zur Pension

Beitragvon Theaterkritiker » 02.12.2011 17:48

zu 1.) Bei der Pensionierung wird mittels eines Pensionsbescheides die Pension festgesetzt. Dieser Bescheid genießt dann beim Bescheidempfänger sog. Vertrauensschutz also Bestandsschutz. Eine nachträgliche Kürzung der Pension wird es wohl nicht geben.
zu 2.) Der Absenkungsfaktor wird IMMER angewendet. Dieser liegt jetzt bei 0,96... und wird nächstes Jahr bei 0,95... liegen.
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Re: 2 Fragen zur Pension

Beitragvon Bundesfreiwild » 07.12.2011 15:26

Ich denke auch, dass es da den Bestandsschutz gibt.
Als der Pensionssatz damals gekürzt wurde, bekam sie dauerhaft eine, auf der Bezügemitteilung extra ausgewiesene Differenzzahlung.

Ich gehe davon aus, dass der Satz, mit der die Pension bei Eintritt berechnet wurde, dauerhaft gilt.

Muss aber bemerken, dass ich dazu noch keinen Gesetzestext gelesen habe.

Hm.. wäre sinnvoll, die Frage mal an die Versorgungsberechner zu stellen.
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Re: 2 Fragen zur Pension

Beitragvon christian NRW » 30.12.2011 11:27

Auf den Bestandschutz würde ich überhaupt nichts geben,man hat ja gesehen,wie auf einmal die Weihnachtsgehälter oder
die Hinzuverdienstmöglichkeiten gekappt wurden
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Re: 2 Fragen zur Pension

Beitragvon Tim123 » 04.01.2012 10:57

Hallo,
habe heute mit dem Versorgungsamt gesprochen und habe mal direkt gefragt, ob die Absenkung auf bei den bereits in Pension befindlichen angerechnet würde.
Antwort:
Kommt auf den Gesetzestext an.

Aber bei der Absenkung von 75% auf 71,..% wurde dies bei jeder Erhöhung mitberücksichtigt. Dies bedeutet, wenn z. B. die Pension um 2% hätte erhöht werden müssen so wurde nur 1,5% an den Pensionär weitergegeben. So hat sich der Pensionär gefreut ohne zu wissen, das er eigentlich hätte mehr bekommen müssen.

Gruß
Tim123
 
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