§ 14a BeamtVG
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§ 14a BeamtVGGibt es Jemand der in einer verständlichen Form die Berechnung nach dem § 14a BeamtVG erklären / darlegen kann. Den Gesetzestext habe ich gelesen, kann ihn aber nur schwer verstehen. Vielleicht kann Jemand eine Berechnung an einem Beispiel durchführen. Ich wäre dankbar.
Mit besten Grüßen, bis bald
Ralf
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